Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Hat der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt, so tritt diese Erbfolge in Kraft, die bis zur dritten Ordnung für jedes Familienmitglied einen gesetzlichen Pflichtanteil vorsieht.
Diese Verteilung gliedert sich nach folgender Hierarchie:
- Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben.
Nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt.
Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform von 2010 höher am Erbe beteiligt als vorher.
Wir empfehlen für rechtsgültige Informationen zum Thema Erbrecht, einen Notar oder Anwalt zu befragen.
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