Trauerfall
Erste Schritte
Welche Maßnahmen müssen bei Eintritt eines Trauerfalls ergriffen werden? Setzen Sie sich nicht unter Druck, denn die Realisierung des Todes braucht ihre Zeit. In der Regel muss ein Verstorbener auch nicht schnellstmöglich überführt werden. Das Bestattungsgesetz räumt Ihnen bis zu 48 Stunden ein, die ein Verstorbener am Sterbeort bleiben darf. Wir ermöglichen Ihnen gerne im Rahmen dieser Regelung sich auch vor Ort würdig zu verabschieden.
Informieren Sie zuerst bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117. Dieser wird nach der Untersuchung den Totenschein ausstellen. Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung verstorben ist, übernimmt diesen Schritt das Personal im Dienst.
Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht, auch am Wochenende und am Feiertag. Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen unter der Berücksichtigung Ihrer Wünsche.
- Leichenschauschein des Verstorbenen (wenn zu Hause verstorben)
- Krankenversicherungskarte
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Heiratsurkunde
- Geschiedene: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versicherungs- und Rentenunterlagen
- Bestattungsvorsorgevertrag und Graburkunden (falls vorhanden)
Wir sind Ihnen gerne behilflich, sollten die Unterlagen nicht vollständig sein.
- Versicherungen ab- bzw. ummelden
- Beantragung des Erbscheins
- Regelung der Rentenansprüche
- Bankaufträge ändern/stornieren
- Steuerberater informieren
- Kündigung/Ummeldung von Verträgen: Mietvertrag, Strom- und Gasanbieter, TV, Mobilfunk, Festnetz, Lieferdienste, Vereinsmitgliedschaften, Postverkehr, Abonnements etc.
- Regelung der digitalen Hinterlassenschaften
- Versorgung von Haustieren