Nachlassregelungen

Bestattungsvorsorge & Ratgeber

Nachlassregelungen

Die eigenen Hinterlassenschaften selbstbestimmt regeln

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn der Verstorbene keine Verfügungen bzw. ein Testament hinterlassen hat. Neben dem Ehepartner haben zuerst die Erben der ersten Ordnung Anspruch auf das Erbe. Hierzu zählen Kinder, Enkel und Urenkel. Danach sind die Erben zweiter Ordnung erbberechtigt (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen) und im Anschluss die Erben dritter Ordnung (Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins).

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Sie möchten Ihre Hinterlassenschaften nach Ihren Wünschen regeln? Mit einem Testament bzw. mit einem Erbvertrag sorgen Sie für Selbstbestimmung. Damit können spätere Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden werden.

Formvorschriften: Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit vollem Namenszug und Datum versehen werden – nur dann ist das Dokument rechtsgültig. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich oder von einem Notar beraten. Die Rechtsberatung ist zwar mit Gebühren verbunden, jedoch sorgen die eindeutigen Verfügungen für mehr Klarheit und Sicherheit.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen.

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung
die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von
Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz
(RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber
lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls
nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

Bitte bedenken Sie, dass die Internetaktivitäten des Verstorbenen ebenfalls verwaltet werden müssen. Andernfalls können sonst weitere Belastungen entstehen. Ob Online-Banking, E-Mail-Verkehr, laufende Verträge oder Social-Media: Wir empfehlen Ihnen gerne Dienstleister, die professionell für die Regelung des digitalen Nachlasses sorgen.

Im Video erklärt