Verfügungen

Bestattungsvorsorge & Ratgeber

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Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung

Ein ergänzendes Dokument zur Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Damit bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, oder auch mehrere, mit der Wahrnehmung Ihrer persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. Hierzu gehören z. B. die Verwaltung eigner Vermögenswerte, die Regelungen im Fall von Gesundheitsfragen und Pflegebedürftigkeit, Wohnangelegenheiten sowie vertragliche Bindungen (Mobilfunk, Telefon) und die Korrespondenz mit Behörden. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen. Neben der Angabe des Vollmachtgebers müssen die Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname, Adresse und Geburtsdatum darin enthalten sein. Bei einer Betreuungsverfügung entscheidet das Betreuungsgericht über die Person, die Ihre Interessen in Ihrem Sinne vertreten soll.